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   LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07   

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LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07 (https://dejure.org/2009,9918)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07 (https://dejure.org/2009,9918)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 16 Sa 1095/07 (https://dejure.org/2009,9918)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis, deren Tätigkeit im BAT-KF nicht unmittelbar geregelt ist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis, deren Tätigkeit im BAT-KF nicht unmittelbar geregelt ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis bei fehlender Erfassung der Tätigkeit von den Tätigkeitsmerkmalen des allgemeinen Vergütungsgruppenplans

  • Judicialis

    BAT-KF § 22 Abs. 1 a.F.; ; BAT-KF § 22 Abs. 2 a.F.; ; BAT-KF § 22 Abs. 2 Satz 2; ; SGB XIII § 27 Abs. 2; ; TVG § 1; ; BGB § 291; ; BGB § 288

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Erzieherin im kirchlichen Arbeitsverhältnis bei fehlender Erfassung der Tätigkeit von den Tätigkeitsmerkmalen des allgemeinen Vergütungsgruppenplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Tariflücke

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Sie sollen ihre Probanden zu Eigenerfahrung und Selbstvertrauen, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung führen, zu gemeinschaftlichem, d.h. vor allem sozial verantwortlichem Verhalten und Handeln anhalten, ihre Entscheidungsfreiheit, ihre Lernbereitschaft und ihr kritisches Urteilvermögen stärken, sie schließlich zu geistiger Beweglichkeit und schöpferischem Tun anregen (vgl. BAG vom 24.09.2008, 4 AZR 642/07, AP Nr. 57 zu § 1 TVG; unter Juris RdNr. 29).

    Zum anderen müssen die Tätigkeitsmerkmale der vereinbarten Vergütungsordnung in ihrer Bewertung eindeutige Hinweise darauf ergeben, wie die Tarifvertragsparteien die nicht berücksichtigte Tätigkeit bewertet hätten (vgl. zuletzt BAG vom 24.09.2008, 4 AZR 642/07, AP Nr. 57 zu § 1 TVG m.w.N.).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in einem Arbeitsvertrag oder einer Eingruppierungsmitteilung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll (vgl. Urteil vom 16.02.2000, 4 AZR 62/99, AP Nr. 3 zu § 3 Nachweisgesetz m.w.N.; Urteil vom 09.11.2005, 4 AZR 437/04, ZTR 2006, 654).

    Bei der Eingruppierung geht es nicht um einen rechtsgestaltenden Akt, insbesondere nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine bewertende Subsumtion, nämlich die Zuordnung der überwiegend auszuübenden Tätigkeit zu einer der in Betracht kommenden Vergütungs- und/oder Fallgruppen des in diesem Fall des BAT-KF (vgl. BAG vom 16.02.2000, aaO.; bestätigt durch BAG vom 05.12.2003, 4 AZR 689/02, DB 2004, 1105 jeweils m.w.N.).

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 437/04

    Eingruppierung Pflegehelferin

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in einem Arbeitsvertrag oder einer Eingruppierungsmitteilung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll (vgl. Urteil vom 16.02.2000, 4 AZR 62/99, AP Nr. 3 zu § 3 Nachweisgesetz m.w.N.; Urteil vom 09.11.2005, 4 AZR 437/04, ZTR 2006, 654).

    Der Begriff des Erziehers/Erzieherin ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Zusammenhang mit den Regelungen des BAT berufskundlich zu verstehen (vgl. BAG vom 09.11.2005, 4 AZR 437/04, ZTR 2006, 654).

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 195/96

    Eingruppierung - Sozialarbeiter in der Nichtseßhaftenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Der Festsetzung der Vergütung im Arbeitsvertrag kommt demnach auch bei kirchlichen Arbeitsverhältnissen nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BAG vom 06.08.1997, 4 AZR 195/96, NZA 1998, 263).
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    b) Allerdings handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1 TVG), zustande gekommen sind (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 19.02.2003, 4 AZR 11/02, BAGE 105, 148; vom 08.06.2005, 4 AZR 412/04, NZA 2006, 611).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach unter Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis zu führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG vom 29.04.1992, 4 AZR 458/91, AP Nr. 162 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    b) Allerdings handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht um Tarifverträge im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, weil sie nicht nach dessen Maßgabe, insbesondere nicht unter Beteiligung von Gewerkschaften (§ 2 Abs. 1 TVG), zustande gekommen sind (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 19.02.2003, 4 AZR 11/02, BAGE 105, 148; vom 08.06.2005, 4 AZR 412/04, NZA 2006, 611).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02

    Korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Bei der Eingruppierung geht es nicht um einen rechtsgestaltenden Akt, insbesondere nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine bewertende Subsumtion, nämlich die Zuordnung der überwiegend auszuübenden Tätigkeit zu einer der in Betracht kommenden Vergütungs- und/oder Fallgruppen des in diesem Fall des BAT-KF (vgl. BAG vom 16.02.2000, aaO.; bestätigt durch BAG vom 05.12.2003, 4 AZR 689/02, DB 2004, 1105 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2009 - 16 Sa 1095/07
    Neben Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Kindererholungsheimen, Schulinternaten gehören auch gerade die Kinderstationen von Kliniken zu den Einrichtungen, in denen Erzieher tätig sind (vgl. die Grundentscheidung des BAG vom 18.05.1983, 4 AZR 539/80, AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975 - s. auch Juris, insbesondere RdNr. 26 dieser Entscheidung).
  • ArbG Gelsenkirchen, 15.07.2015 - 2 Ca 2260/14

    Eingruppierung nach den AVR der Caritas-Erzieherin mit besonders schwierigen

    Von einer besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit kann dann gesprochen werden, wenn sie sich von der Normal-/Grundtätigkeit eines Erziehers sehr deutlich abhebt, die Arbeitsaufgabe aufgrund der gesteigerten Anforderungen also von der Normalität nicht nur unerheblich abweicht (vgl. zum BAT, der insoweit eine identische Regelung enthält, BAG, Urteil vom 22.03.1995, Az. 4 AZR 30/94, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 295; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.04.2006, Az. 4 Sa 495/05, juris und LAG Hamm, Urteil vom 04.06.2009, Az. 16 Sa 1095/07, juris; vgl. auch Breier/Dassau/Kiefer u.a., TV-L, 58. Update 01/15 zur Vergütungsordnung für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst, Ziffer 22).
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